Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der VertragsmäĂigkeit fĂźr Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher kÜnnen ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäà funktionieren.
Verkäufer haften fßr jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer mßssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum fßr die gesetzliche Gewährleistung. Fßr gebrauchte Waren kann ein kßrzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Fßr weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie mÜglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller kÜnnen auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.